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   FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11   

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https://dejure.org/2012,8573
FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11 (https://dejure.org/2012,8573)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2012 - 1 V 2821/11 (https://dejure.org/2012,8573)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 1 V 2821/11 (https://dejure.org/2012,8573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 2 BewG, v. 20.12.2010, BStBl I 2011, 14 BMF-Schreiben, § 23 Abs 3 EStG, § 23 Abs 1 Nr 1 EStG, § 22 Nr 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns eines vom Antragsteller im September 1995 erworbenen und im Februar 2003 veräußerten Grundstückes bei der Einkommensteuer für 2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung; Grundstücksveräußerung; Spekulationsfrist; Verlängerung; Veräußerungsgewinn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
    Die Festlegung der Finanzverwaltung auf einen linearen Wertzuwachs bei der Aufteilung des Veräußerungsgewinns in dieser, der Verfahrensvereinfachung dienenden, typisierenden Verwaltungsvorschrift erfolgte offenbar in Anlehnung an die Überlegungen des BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 16.12.2003 (IX R 46/02, BStBl II 2004, 284 ff., S. 297, II. 5. b)) zur Ausgestaltung einer gesetzlichen Übergangsregelung zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns in Fällen wie dem vorliegenden.

    Hierzu hätte sich die Aufnahme einer gesetzlichen Übergangsregelung in § 23 EStG angeboten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 16.12.2003 IX R 46/02, a.a.O.).

  • BVerfG - 2 BvL 2/04
    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
    Im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang seinerzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig gewesene Vorlage des BFH - Az. 2 BvL 2/04 - beantragte der Antragsteller das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.

    Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Beschluss vom 7.7.2010 u.a. in dem oben genannten Verfahren, dass zwar die Verlängerung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, jedoch die Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 39 S. 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 nichtig sei, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst würden, die bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes am 31.3.1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können ( 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1-31).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
    Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Beschluss vom 7.7.2010 u.a. in dem oben genannten Verfahren, dass zwar die Verlängerung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, jedoch die Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 39 S. 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 nichtig sei, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst würden, die bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes am 31.3.1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können ( 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1-31).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 1994 VIII B 143/94, Sammlung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 176, 262, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1995, 262; seit BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94

    Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 1994 VIII B 143/94, Sammlung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 176, 262, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1995, 262; seit BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, ständige Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11

    Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
    Der Senat lässt gemäß § 128 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO die Beschwerde zu, da das Finanzgericht Niedersachsen in seinem Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11 (recherchiert in Juris) offenbar die Anordnung der Aufteilung des Veräußerungsgewinns unter Zugrundelegung eines linearen Wertzuwachses von bebauten Grundstücken durch Verwaltungsvorschrift als zulässig erachtet, der Senat eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertritt und die Klärung dieser Rechtsfrage durch den BFH für geboten erachtet.
  • BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1148 zweifelte das FG an der Rechtmäßigkeit der in der Einspruchsentscheidung festgesetzten Einkommensteuer für das Streitjahr.
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 9 K 252/11

    Zurechnung der Zeiträume von Absetzungen u.a. für Abnutzung bei der Ermittlung

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 hat nach Auffassung des Senats zur Folge, dass für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns nicht auf die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgestellt werden kann, sondern auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Verkündung des STEntlG 1999/2000/2002 am 31. März 1999 (vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vo, 17. Februar 2012 1 V 2821/11, EFG 2012, 1148).
  • FG Düsseldorf, 25.04.2013 - 8 K 3988/11

    Gewinn aus privater Grundstücksveräußerung - Verlängerung der Spekulationsfrist

    Dieser wäre aber unstreitig in voller Höhe steuerfrei gewesen (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht (FG), Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11, Entscheidungen der FG (EFG) 2012, 1460; Hessisches FG, Beschluss vom 17.02.2012 1 V 2821/11, EFG 2012, 1148; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2012 7 V 7191/11, EFG 2012, 1462).
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